Was die Novelle des Universitätsgesetzes für Studierende bedeutet

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Österreichs Universitäten werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung finanziert und schließen mit diesem alle zwei Jahre Leistungsvereinbarungen ab. Möglich macht dies das Universitätsgesetz 2002 (kurz UG). Letzteres soll jetzt novelliert werden, der Entwurf steht kurz vor der Begutachtung durch den Nationalrat. Von den geplanten Änderungen und Reaktionen sind die wichtigsten hier im Überblick zusammengefasst.

Titelbild (c) Nathan Dumlao auf Unsplash

Bachelorstudiengänge sind in der Regel mit 180 ECTS-Punkten gewichtet. Um das Studium in der Mindeststudienzeit von sechs Semestern abzuschließen, sind pro Studienjahr also 60 ECTS zu absolvieren. Die UG-Novelle sieht nun maximal zwei inskribierte Studiengänge, sowie die verpflichtende Absolvierung von mindestens 16 ECTS pro Studienjahr vor, anderenfalls erlischt die Zulassung im jeweiligen Studium auf Lebenszeit. Als Kompensation für diese Maßnahme soll es künftig möglich sein, grundlos eine sogenannte Beurlaubung für zwei Semester zu beantragen, während der keine Studienleistung nachgewiesen werden muss. Eine solche Beurlaubung war bisher nur in vordefinierten Fällen möglich. Beide Änderungen gelten bis zur Erreichung von 100 ECTS.
Auch in der Studieneingangs- und Orientierungsphase (kurz StEOP) sind Änderungen vorgesehen. Wird sie nicht bestanden, kann sie nicht wie bisher nach zwei Semestern wiederholt werden, sondern es folgt eine Sperre für das Studium. Stichtag für beide Regelungen ist der 30. September, also ein Tag vor Anfang des neuen Studienjahres.
Zu guter Letzt soll die Nachfrist (bis 30. November) zur Fortmeldung des Studiums, also zur Einzahlung des ÖH-Beitrags und der Studiengebühren, aufgehoben werden, zur Inskription soll sie jedoch weiterhin offen bleiben. 

Mehr Einfluss für das Bundesministerium 

Zwei wichtige universitäre Gremien sind der Senat und der Universitätsrat, die gemeinsam das Rektorat der jeweiligen Universität beschicken. Während der Universitätsrat zu gleichen Anteilen vom Senat und vom Bundesministerium bestellt wird, setzt sich der Senat aus 18 bzw. 26 Universitätsangehörigen (Professor*innen, Mittelbau-Vertreter*innen, Studierende sowie ein*e Vertreter*in des allgemeinen Universitätspersonals) zusammen, die im Zuge der Senatswahlen gewählt werden. Die Mitwirkungsrechte des Senats in der Wiederbestellung des Rektorats sollen nun aber durch die Novelle eingeschränkt werden. Das bedeutet mehr politischen Einfluss auf die Universitätsleitung durch das Bundesministerium und infolgedessen weniger demokratische Legitimation in der Entscheidungsfindung, insbesondere in curricularen Angelegenheiten.

Kritik seitens der Studierenden

Der konservative Kurs von Bildungsminister Heinz Faßmann und der Präsidentin der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) Sabine Seidler stößt bei Studierenden auf Widerstand. Nicht nur seitens der ÖH-Bundesvertretung, die bereits ein Alternativkonzept zur UG-Novelle vorgelegt hat, sondern auch auf der Ebene der einzelnen Universitäten und in den Studienrichtungen, sowie im unabhängigen Kollektiv Uns reicht’s wird seit Tagen Kritik an der geplanten Novelle geäußert. Die Verpflichtung zur Prüfungsaktivität stellt vor allem erwerbstätige und betreuungspflichtige, sowie finanziell schlechtgestellte Studierende vor Herausforderungen. Unverständnis für die Maßnahmen herrscht insbesondere in Hinblick auf die Ergebnisse der Studierenden-Sozialerhebung 2019. Diese zeigt u.a. die problematische Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Studium sowie die zu geringe ECTS-Entlohnung je Lehrveranstaltung und wirft die Frage nach dem sozio-ökonomischen Hintergrund der Studierenden auf. Für die türkis-grüne Bundesregierung scheint zu gelten, Langzeitstudierende zugunsten der Steuerzahler*innen auszusieben, junge Menschen möglichst schnell auf den Arbeitsmarkt zu drängen und die Universitäten als Bildungsstätte schwerer zugänglich zu machen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Stimmen der Studierenden Gehör finden, oder ob der neoliberalen Tendenz in Bildungsfragen nachgegeben wird. Wird die UG-Novelle mit den Leitsätzen der Universitäten vereinbar sein, oder werden womöglich auch diese neu definiert werden müssen?


Weiterführende Links

Das Universitätsgesetz (UG 2002) zum Nachlesen
Alle UG-Novellen im Überblick
Die Ergebnisse der Studierenden-Sozialerhebung 2019

Architekturstudentin aus Wien &
Mitglied des CLAIMING*SPACES Kollektivs,
stets im Spagat zwischen den Welten

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